Baden-Württemberg geht neue Wege, um dem Personalmangel in der Justiz zu begegnen. Volljuristen können ab sofort auch mit Examensnoten unterhalb der bisher üblichen Grenze als Amtsanwälte eingestellt werden, teilte das Justizministerium in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion mit. Das Land reagiert damit auf einen enger werdenden Arbeitsmarkt und einen hohen Bedarf bei den Staatsanwaltschaften.
Um einen Posten zu erhalten, genügt in der Regel eine Note von 7,0 Punkten in beiden Staatsexamen. Bisher waren 8,0 Punkte erforderlich. Die Maßnahme soll das Bewerberfeld erweitern und gezielt Personal für die Staatsanwaltschaften gewinnen. Bei guten Leistungen besteht laut Ministerium für die neuen Amtsanwälte die Perspektive, später in den höheren Justizdienst aufzusteigen. Das Konzept werde bereits umgesetzt, ersten Bewerbern sei zugesagt worden.
Hintergrund ist, dass im Doppelhaushalt 2025/2026 insgesamt 109,5 neue Stellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen wurden. Das Ministerium äußert sich zuversichtlich, diese zeitnah besetzen zu können. (1489/23.06.2025)